UCI – IC
Internationales
Reglement
für
Zweier – Radball
Gültig ab 1.Januar 2004
UCI Union Cycliste Internationale
IC Indoor Cycling Commission
Internationale
Hallenradsport-Kommission
Inhalts - Übersicht
Seite
1. Technische Voraussetzungen / Kampfgerichte
1.1 Wettkampfart 3
1.2 Kampfgerichte 3
1.3 Spielfeld / Spielfeldgröße 3
1.4 Spielfeldeinfassung / Bande 4
Zeichnung Spielfeldeinfassung 4
1.5 Spielfeldmarkierungen 4
1.6 Tore 4
1.7 Ball 5
1.8 Sportbekleidung 6
1.9 Radball-Räder 7-8
1.10 Rad-Defekte / Radwechsel 9
1.11 Spieleinteilung 9
1.12 Altersklassen / Spieldauer / Nachspielzeit 9-10
2. Spielregeln
2.0 Allgemeine Spielregeln 11-12
2.1 Anspielrecht 12
2.2 Spielbeginn 12
2.3 Spielunterbrechung / Pfeifsignale / Neutralball 12-13
2.4 Vorteilregel 13
2.5 Torauslinienfahren / Spielberechtigung holen 14
2.6 Torschlag 14-15
2.7 Ausball 15
2.8 Eckball 15-16
2.9 Torverteidigung 16
2.10 Strafraum 17
2.11 Freischlag 17-18
2.12 4m Ball 18-19
2.13 Pfeifsignale 20
2.14 Reklamieren / Ungebührliches Benehmen / Grobe
2.15 Ausscheiden von Spielern oder Mannschaften 22-23
3. Ergebnis / Punktwertung / Einsprüche
3.1 Ergebnis 24
3.2 Punktwertung 24
3.3 Punktgleichheit / Entscheidungsspiele 24-26
3.4 4 Meter - Schiessen 26
3.5 Einsprüche / UCI-Reglement 26
Zeichnung Kommissär Handzeichen 27
1. Technische Voraussetzungen / Kampfgerichte
Das Zweier-Radballspiel wird in Hallen oder Sälen gespielt.
Als Böden sind geeignet: Holz-, Parkett-, Spanplatten-, Pavatexplatten- oder auch
Kunststoff - Böden. Der Boden muss flächenelastisch sein.
Es spielen zwei Mannschaften mit je zwei Spielern gegeneinander.
a) Für die Durchführung der Radball-Wettbewerbe sind Kampfgerichte erforderlich, die
mindestens aus einem Kommissär, einem Zeitnehmer und einem Schriftführer bestehen.
Es können auch mehrere Kommissäre, sowie Spielbeobachter eingesetzt werden.
Spielbeobachter müssen lizenzierte Kommissäre sein.
b) Wenn kein Chief- Kommissär eingesetzt wurde, muss einer der Kommissäre als Chief-
Kommissär bestimmt werden.
Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Spieltages oder Turniers
verantwortlich.
c) Der Kommissär ist für die reglementgemäße Durchführung des Spieles verantwortlich.
d) Die Spielbeobachter haben die Aufgabe, die Spielhandlungen auf dem Spielfeld laufend
zu verfolgen. Die Spielbeobachter sitzen auf Höhe der Torauslinie.
Sie zeigen Wahrnehmungen, die sie dem Kommissär mitteilen möchten, durch
Handheben an. Der Spielbeobachter zeigt bei Eckball/Ausball immer die Richtung an.
Der Kommissär kann den Spielbeobachter befragen.
e) Der Zeitnehmer hat die Aufgabe, die Spielzeit festzuhalten, das Spiel bei Halbzeit und
am Ende deutlich abzupfeifen, nach Angaben des Kommissärs die Zeit anzuhalten.
Die Zeitangabe des Zeitnehmers ist entscheidend.
Er hat bei Halbzeit die Pausenzeit zu beobachten. Signal nach 1‘45“
f) Der Schriftführer notiert die erzielten Tore und führt die Ergebnislisten. Der
Schriftführer oder ein Sprecher gibt die Resultate und weitere Informationen bekannt.
1.3 Spielfeld und Spielfeldgröße
a) Die Spielfeldgröße für offizielle internationale Wettkämpfe muss 14 x 11 m betragen.
b) Abweichungen sind zulässig für nationale Veranstaltungen, jedoch darf das
Mindestmass von 12 x 9 m nicht unterschritten werden.
c) Außerhalb des Spielfeldes muss auf beiden Torseiten in deren ganzen Breite ein freier
Raum von min. 0,60 m sein. (Maß zwischen der Torauslinie und der Bande)
d) Auf allen Seiten des Spielfeldes sollte min. 0,60 m freier Raum sein. Maß zwischen
Bande und den Zuschauern oder einer Wand usw.
1.4 Spielfeldeinfassung / Bande
a) Die gesamte Spielfläche ist mit einer schrägen Bande aus Holz oder Kunststoff
einzufassen.
b) Die Bande muss die folgenden Masse haben:
Höhe = 0,30 m
Winkel gegen außen = 60° - 70 ° gegenüber dem Boden.
(siehe Zeichnung)
Die obere Kante muss abgerundet sein.
c) Die Bande darf nicht fest mit dem Boden verankert sein.
d) Die Bande kann mit Werbung versehen werden.
a) Das Spielfeld muss entsprechend dem Reglement und dem nachstehenden Plan durch
deutlich sichtbare Linien und Punkte markiert sein.
b) Die Linienbreite muss 3 - 5 cm betragen. Die Punkte müssen einen Durchmesser von
etwa 10 - 15 cm haben.
c) Alle Maße sind Außenmaße
a) Die Tore müssen in den Abmessungen und in der Konstruktion gemäss der folgenden
Zeichnung gefertigt sein.
b) Die Tore sind mit einem Tornetz (kein Drahtgeflecht) zu versehen. Die Maschengröße
muss so sein, dass der Ball nicht durchgehen kann.
c) Die Tore dürfen am Boden nicht fest verankert werden.
Die Radballoberfläche muss aus Stoff gefertigt sein und einen Durchmesser von 17 – 18
cm und volle Kugelform haben.
Das Gewicht muss mindestens 500 gr., maximal 600 gr. betragen.
Ob ein Ball noch spielfähig ist, entscheidet der Kommissär.
Radball – Spielfeld
Der 8 m - und der 0,5 m - Kreis ist nur notwendig, wenn auch Kunstradsport –
Wettbewerbe ausgetragen werden.
Auf der schraffierten Fläche ist Bodenwerbung gestattet, die Bodenbeschaffenheit muss
aber gleich wie auf der übrigen Fläche sein.
Radball – Tor
a) Der Sportdress besteht aus einem Trikot, einer Turnhose oder Rennhose.
Das Trikot darf nicht lose über der Hose getragen werden (Unfallgefahr).
Ein einteiliger Rennsport-Anzug ist erlaubt.
Bei Träger-Rennhosen (Latzhosen) darf ein enganliegendes Trikot darüber getragen werden.
Beide Spieler einer Mannschaft müssen den gleichen Sportdress tragen.
b) Es müssen Sportschuhe, die die Knöchel schützen, getragen werden.
c) Es müssen Socken, Strümpfe oder Stulpen getragen werden, die unmittelbar bis zum
Knie reichen.
d) Es dürfen Handschuhe, sowie Schweißbänder getragen werden, ebenso ist das Tragen
eines Radhelmes erlaubt.
e) Es dürfen keine Gegenstände getragen werden, die zu eine Verletzung führen oder
andere Spieler gefährden könnten.
f) Treten zwei Mannschaften in gleichfarbenen Spielkleidungen zu einem Spiel an, ist ein
Trikotwechsel anzuordnen. Wenn kein Team dazu bereit ist, muss der Kommissär eine
Auslosung vornehmen. Das ausgeloste Team muss sein Trikot wechseln. Wenn es nicht
bereit dazu ist, verliert es dieses Spiel mit 0:5 Toren.
g) Werbung auf dem Sportdress ist gemäß den UCI-Reglementen erlaubt.
a) Die Fahrräder müssen in ihrer Bauart den nachfolgenden Richtlinien und Massen
entsprechen. Masse: A = 150 - 180 mm B = 395 - 455 mm
C = 560 - 610 mm D = 500 - 550 mm
E = 400 - 500 mm F = 370 - 410 mm
G = 360 - 410 mm H = 815 - 960 mm
J = 530 - 580 mm K = 920 - 970 mm
Für kleinere Radballräder können die Masse im Verhältnis zu den Laufrädern
verkleinert werden.
Die Rahmenrohre können rund , oval und dürfen gebogen sein. Ihr größtes Außenmaß darf 50 mm nicht überschreiten.
Bei den Muffen und Rohrverbindungen dürfen keine Verstärkungen oder Verbauungen
angebracht werden, die die Rundung des Balles überschreiten.
Neue Konstruktionen von Radballrädern, die von dieser Norm abweichen, müssen von
der IC genehmigt werden.
b) Tretlager: Der Abstand vom tiefsten Punkt des Kettenrades bis zum Boden muss
mindestens 220 mm betragen.
c) Kurbeln: Die Länge der Kurbeln von Mitte Tretlagerachse bis Mitte Pedalachse muss
135 – 170 mm messen.
e) Lenker: Die Breite des Lenkers darf an den Griffenden 380 mm (Außenmaß) nicht
überschreiten. Die Enden der Lenkerholme müssen abgerundet und verschlossen sein,
damit Verletzungen vermieden werden.
f) Sattel: Es können Leder- oder Kunststoffsättel verwendet werden, deren Länge
300 mm und die Breite 200 mm nicht überschritten werden darf. Der Sattel muss
unmittelbar über dem Sattelrohr (gerade Verlängerung des oberen Rahmenrohres)
angebracht werden.
Ohne Sattel darf nicht gespielt werden.
f) Pedale: Die Pedale müssen mit Gummi oder Kunststoff überzogen sein, die über das
Metall hinausreichen.
g) Laufräder: Vorder- und Hinterrad müssen im Durchmesser gleich sein, keinesfalls
größer als 26 Zoll (660 mm) und nicht kleiner als 20 Zoll (508 mm). Es sind nur
Speichenräder zulässig, keine Scheibenräder.
h) Übersetzung: Eine Kurbelumdrehung muss das Rad mindestens 2.00 m bis maximal
3.20 m fortbewegen.
h) Allgemeines: Gefährdendes Zubehör und sonstige Hilfsmittel, wie Verbauungen des
Rahmens usw., Anbringen von Fußbügeln usw., sind nicht erlaubt.
Vorder- und Hinterachsen, wie auch Kettenspanner müssen mit Hutmuttern versehen
sein.
i) Defekte / Radwechsel:
Mit einem defekten, andere Spieler gefährdenden Fahrrad darf nicht weitergespielt
werden.
Der Wechsel des Fahrrades muss außerhalb des Spielfeldes an der eigenen Torauslinie
vorgenommen werden und darf den Gegner nicht behindern.
Ein Betreuer oder Mechaniker darf während der laufenden Spielzeit das Spielfeld (über
die Bande) nicht betreten. Betritt er dies trotzdem, wird sein Team mit einem 4m Ball
bestraft.
j) Spieleinteilung
Der Austragungsmodus, sowie die Gruppeneinteilung ist vor Beginn der Veranstaltung
allen Mannschaften bekannt zu geben.
1.12 Altersklassen / Spieldauer / Nachspielzeit
k) Es wird in den folgenden Altersklassen gespielt:
Schülerklasse bis 14 Jahre = U 15
Jugendklasse bis 16 Jahre = U 17
Juniorenklasse bis 18 Jahre = U 19
Aktivenklasse ab 19 Jahre = Elite
Jungamateure bis 22 Jahre = U 23
Die Klasse bezieht sich auf den Jahrgang, d.h. in dem Jahr, in welchem ein Spieler z.B.
18 Jahre alt wird, darf dieser das ganze Jahr in der Juniorenklasse U 19 spielen.
Die Altersklassen können von den Nationalverbänden weiter unterteilt oder bei kleiner
Beteiligung zusammengefasst werden.
l) Die Spielzeiten betragen in den verschiedenen Altersklassen:
Elite / U 23 2 x 7 Min.
Junioren U 19 2 x 6 Min.
Jugend/Schüler U 17 /U15 2 x 5 Min.
Die Spielzeiten können bei Turnieren oder Gruppenspielen bis auf 2 x 5 Min.
reduziert werden.
Die Spielzeiten verstehen sich immer mit zwei Halbzeiten und einem Seitenwechsel
(zwei Minuten) .
c) Die Spielzeiten der Entscheidungsspiele dauern jeweils eine Halbzeit (ohne
Seitenwechsel) 1 x 7, 1 x 6, 1 x 5 Min. (wie Normalspielzeit).
m) Die Zeit beim Seitenwechsel darf zwei Minuten nicht überschreiten. Verstöße hiergegen
sind, nach zweimaliger Aufforderung, mit einer Verwarnung der betreffenden
Mannschaft (beide Spieler) zu ahnden. Leisten die Spieler der Aufforderung trotzdem
keine Folge, wird eine zweite Verwarnung ausgesprochen und somit das Spiel
abgebrochen.
n) Bei vergeudeter Zeit (Zeitspiel) , Spielpausen, an denen ein Spieler oder eine
Mannschaft die Schuld trägt, und der Aufforderung (Bild 4) durch den Kommissär nicht
folge leistet, wird das Spiel unterbrochen. Der Kommissär gibt dem Zeitnehmer die
nachzuspielende Zeit ( mindestens 20 Sek ) bekannt.
Die Restspielzeit muss laut bekannt gegeben werden. Bei elektronischer Zeitangabe
kann auf eine Zeitansage verzichtet werden.
Der Kommissär gibt anschließend durch Pfeifsignal das Spiel wieder frei. (Es muss
auch bei einem Ausball angepfiffen werden.)
o) Ist das Spiel in der ersten Halbzeit zu früh oder zu spät abgepfiffen worden, muss die
zweite Halbzeit entsprechend gekürzt oder verlängert werden.
Bei Meinungsverschiedenheit betreffend richtiger Spielzeit ist stets die vom Zeitnehmer
genommene Zeit maßgebend. Bei Halbzeit- und Spielende ist immer der Beginn des
vom Zeitnehmer abgegebenen Pfiffes oder anderen Signals maßgebend.
Tore aus einer irrtümlich verlängerten Spielzeit werden nicht annulliert. Wird der
Schlusspfiff zu früh abgegeben, wird die restliche Spielzeit nach Bekanntgabe noch
nachgespielt. Bei Zeitunstimmigkeiten entscheidet der Kommissär nach Absprache mit
dem Zeitnehmer.
Ist nach dem Abpfiff des Zeitnehmers noch ein Schlag nötig ,wird dieser noch
ausgeführt und danach das Spiel durch den Kommissär abgepfiffen
a) Die Spielfeldmarkierungen sind Neutral
p) Die Spieler dürfen den Ball durch Schläge mit dem Rad (dabei müssen beide Hände am
Lenker und beide Füße auf den Pedalen stehen) ins gegnerische Tor treiben, sonst liegt
ein Regelverstoß vor.
Das Abprallen des Balles vom Rad oder Körper eines Spielers ist daher als gültiger
Schlag zu werten. Kopfbälle sind zulässig.
q) Das Behindern des Gegners (absichtliches Anfahren, Stossen, Festhalten oder
Anfassen), das Stützen an den Torpfosten oder eine Wand, das Abstützen des
Mitspielers mit den Händen oder dem Körper, lautes Rufen (innerhalb der Mannschaft,
vom und zum Betreuer, gegenüber dem Gegner oder anderen Personen), Reklamieren
(gegenüber dem Partner, Gegner, Kommissär, Kampfgericht, Betreuer oder Zuschauer)
gelten als Verstöße gegen die Regeln und werden bestraft.
r) Es darf immer nur der Ball und nicht der Gegner oder dessen Rad angegriffen werden.
Ein Spieler, der den Ball neben seinem Rad hat, darf demnach nur von der Ballseite her
angegriffen werden.
s) Der Ball darf innerhalb des Spielfeldes, sowie an der Spielfeldeinfassung nicht unnötig
lange blockiert oder an der Bande vor- und zurückgespielt werden, sofern es der Gegner
nicht selbst erzwingt.
Wenn ein Spieler ohne Behinderung durch den Gegner nach Aufforderung durch den
Kommissär nicht weiterspielt, liegt ein Regelverstoß vor.
t) Verfängt sich der Ball im Rad oder am Körper eines Spielers, ist dieser verpflichtet, den
Ball sofort freizugeben.
Wenn nötig, kann hierbei der Ball mit der Hand freigegeben werden. Allerdings darf
sich der Spieler dabei keinen Vorteil, z.B. Vorlage oder Pass mit der Hand, verschaffen.
Verschafft er sich dabei trotzdem einen klaren Vorteil, liegt ein Regelverstoß vor.
u) Unstatthaft ist das Abspringen vom Rad, um auf diese Weise einen unerreichbaren Ball
abzufangen. Dieser Regelverstoß wird im Wiederholungsfalle mit einer Verwarnung be-
straft.
h) Die Mannschaftsbetreuer haben sich während der laufenden Spielzeit außerhalb der
Spielfeldeinfassung zwischen der verlängerten Strafraum- und Seitenlinie aufzuhalten.
Betreten sie das Spielfeld , wird gegen die betreffende Mannschaft ein 4m Ball
ausgesprochen. Bei wiederholtem Vergehen wird die betreffende Mannschaft (beide
Spieler) verwarnt.
i) Zeitspiel
Stellt der Kommissär fest, dass eine Mannschaft versucht, den Spielstand durch
Ballhalten über die Zeit zu retten, signalisiert er durch bewegen des Armes (siehe Bild
4, Spielaufforderung) dass er in ca. 20 Sekunden Zeitspiel pfeifen wird, spielt diese
Mannschaft jedoch so weiter, ohne einen Abschlussversuch zu unternehmen, unterbricht
der Kommissär das Spiel. Dieses Zeitspiel wird mit einem Freischlag vom Mittelpunkt
geahndet.
Vor Beginn eines Spieles wird durch den Kommissär das Anspielrecht ausgelost. Der
Gewinnende hat in der 1.Halbzeit Anspiel. Nach dem Seitenwechsel in der 2.Halbzeit
hat die andere Mannschaft Anspiel.
Nach einem Tor hat immer die Mannschaft Anspiel, die das Tor erhalten hat.
a) Der Ball ist bei Beginn des Spieles, nach dem Seitenwechsel und nach jedem gültigen
Tor auf den Mittelpunkt zu legen.
b) Bei Spielbeginn in der 1. und 2.Halbzeit, sowie nach einem Tor können sich die Spieler
im ganzen Spielfeld aufhalten, außer im gegnerischen Strafraum und im Mittelkreis.
Nach dem Anpfiff dürfen die angreifenden Spieler in den Mittelkreis zum Ball fahren
und anspielen. Der Ball kann vom Anspielenden mehrmals berührt werden.
Der Verteidiger darf den Mittelkreis erst befahren, wenn der Ball vom Angreifer berührt
wurde.
c) Befindet sich beim Anspiel (Zeitpunkt der Ballberührung) ein Spieler der Gegenpartei
im Mittelkreis, so führt dies an der betreffenden Stelle zu einem Freischlag, an der
letzterer über den Mittelkreis fuhr.
Der Kommissär hat aber die Möglichkeit, "Vorteil" laufen zu lassen, wenn die
anspielende Mannschaft ihr Angriffspiel ungehindert fortsetzen kann.
2.3 Spielunterbrechung / Pfeifsignale / Neutralball
a) Spielbeginn und Spielunterbrechung werden durch einen Pfiff , ein Tor durch einen
gedehnten Pfiff des Kommissärs angezeigt.
Halbzeit und Spielende werden durch ein Signal des Zeitnehmers angezeigt.
Der Kommissär pfeift als Bestätigung, bei Halbzeit und Ende das Spiel noch mit zwei
gedehnten Pfiffen ab. Entscheidend für das Spielende ist aber der Beginn des
Schlusssignals des Zeitnehmers.
b) Der Kommissär muss das Spiel unterbrechen:
- Bei allen Verstößen gegen die Regeln.
- Wenn der Ball das Spielfeld verlässt.
- Wenn es ein Tor gegeben hat.
- Wenn der Ball an die Decke prallt.
Der Kommissär muss das Spiel unterbrechen und die Spielzeit anhalten lassen:
- Wenn den Spielern, dem Kampfgericht oder anderen Personen etwas mitgeteilt
werden muss.
- Wenn das Resultat oder die Zeit nicht klar ist.
- Wenn ein Spieler verletzt ist oder eine Verletzung vermutet wird.
- Bei Verwarnungen.
- Bei Ausschlüssen.
- Wenn das Spielfeld nicht mehr in Ordnung ist.
c) Wegen Materialschadens an einem Rad oder unordentlichem Sportdress wird das Spiel
nicht unterbrochen.
Ausnahmen sind z.B. auf dem Spielfeld herumliegende Gegenstände oder ein
Sportdress, das den Anstandsregeln widerspricht.
d) Wenn das Spiel aus irgend einem Grunde vorübergehend unterbrochen wird, ohne dass
der Ball die Spielfeldbegrenzung überschritten hat oder ein Regelverstoß einer
Mannschaft vorliegt, sowie bei für den Kommissär unklaren, nicht eindeutigen
Situationen, kann er auf "Neutralball" entscheiden.
Wenn der Ball von der Gebäudedecke oder herabhängenden Teilen, wie
Beleuchtungskörper usw. abprallt, gibt es ebenfalls einen "Neutralball“.
Der Neutralball wird in jedem Fall auf dem Mittelpunkt ausgetragen.
Die Spieler müssen sich außerhalb des Mittelkreises aufstellen und dürfen erst nach dem
Anpfiff an den Ball fahren. Der Ball kann nach dem Anspiel mehrmals berührt werden.
Da ein gegen die Regeln verstoßender Spieler niemals einen Vorteil aus seinem Verstoß
haben darf, kann der Kommissär die Unterbrechung unterlassen, wenn trotz des
Regelverstoßes die Gegenmannschaft klar im Vorteil bleibt oder kommt.
Wenn ein Vorteil anerkannt wird, hat der Kommissär dies durch Armheben (siehe Bild
2, Vorteil) anzuzeigen.
Ein Vorteil kann nicht mehr zurückgenommen werden.
2.5 Torauslinienfahren / Spielberechtigung holen
a) Ist ein Spieler während der Dauer des Spieles (abgesehen von Spielunterbrechungen
oder Halbzeitpause) gestürzt, berührt er den Boden, stützt er sich auf einen Spieler,
gegen eine Wand, auf die Spielfeldeinfassung, auf den Ball oder gegen das Tor, so ist er
von dem Moment an nicht mehr spielberechtigt.
b) Um die Spielberechtigung wieder zu erlangen, muss der betreffende Spieler sofort
hinter seine Torauslinie fahren oder laufen und auf der gleichen Seite wieder ins
Spielfeld zurückfahren.
Dabei muss er mit einem Rad die Torauslinie außerhalb des Strafraumes überfahren,
damit er wieder spielberechtigt ist.
c) Stört ein abgekommener Spieler die Spielentwicklung durch zu langes Liegen- oder
Stehen bleiben, durch Abdecken oder Halten eines Gegners oder berührt er den Ball in
der Absicht, dem Gegner einen Nachteil zu verschaffen, gilt dies als Regelverstoß.
d) Hat ein im Strafraum befindlicher Spieler den Boden berührt oder sich an den
Torpfosten gestützt, so muss er sofort den Strafraum verlassen und hinter die
Torauslinie fahren oder laufen, bevor er wieder spielberechtigt ist.
Derselbe muss dabei mit der Auflagefläche beider Räder den Strafraum verlassen und
ist erst wieder spielberechtigt, wenn er die Torauslinie außerhalb des Strafraumes mit
einer Auflagefläche eines Rades überfahren hat.
e) Bleibt ein nicht spielberechtigter Torverteidiger im Strafraum, so ist ein 4m Ball zu
geben, wenn dieser oder sein Fahrrad den Ball berührt oder den Gegner behindert.
f) Verstöße beim Torauslinien fahren sind im Spielfeld mit Freischlag, im Strafraum mit
4m Ball zu ahnden.
a) Ein Tor ist erzielt, wenn der Ball die Torlinie überschritten hat.
Beim Rollen auf dem Boden muss der Ball mit seiner ganzen Auflagefläche den
hinteren Rand der Torlinie überrollt haben. Das gilt auch für einen Ball, der in der Luft
die Torlinie überschritten hat. (Bild 1)
Das Tor ist auch gültig, wenn der schlagende Spieler nach der Schussabgabe stürzt.
b) Wird ein Tor während des Spiels von seinem regulären Standort verschoben und erfolgt
in diesem Moment ein Torschlag, so sind nicht die Bodenmarkierungen, sondern die
Position der Torpfosten maßgebend. Hat der Ball die gedachte Linie zwischen den
Pfosten überschritten, so ist ein Tor erzielt worden.
c) Ein Schlag oder Ablenken des Balles ins eigene Tor zählt immer zugunsten des Gegners.
d) Wird ein an sich sicheres Tor durch Regelverstoß des Gegners oder durch einen anderen
Umstand verhindert, darf nie auf Tor erkannt werden.
Sofern ein Regelverstoß das Tor verhinderte, ist ein Freischlag, bei einem Vergehen im
Strafraum ein 4m Ball zu geben.
e) Nach einem ungültigen oder aberkannten Tor ist der Ball auf die rechte Abschlagmarke
zu legen und wird von dort weitergespielt. (Bild 5)
a) Verlässt der Ball auf den Längsseiten das Spielfeld, indem er über die
Spielfeldeinfassung rollt oder fliegt, ist das Spiel abzupfeifen. Der Ball wird an der
Stelle, an der er das Spielfeld verlassen hat, 1 m von der Spielfeldeinfassung entfernt
vom Kommissär wieder ins Spielfeld gesetzt. Anspiel hat die Mannschaft, die den
Ausball nicht verursachte. Die Gegner müssen mind. 2 m vom Ball weg sein, wenn
ohne Anpfiff des Kommissärs weitergespielt wird. Ist der Gegner beim Anspiel näher
als 2 m am Ball, gibt es einen Freischlag gegen ihn.
b) Wird der Ball von der angreifenden Mannschaft über die Torauslinie (außerhalb des
Tores) befördert, muss der Kommissär das Spiel abpfeifen und den Ball auf die
Abschlagmarke auf der Seite legen, auf der er ins "Aus" ging. Anschlag hat die
Torverteidigende Mannschaft.
c) Ein Ausball kann vom Anspielenden mehrmals berührt werden.
d) Ein Ausball, ob auf der Längsseite oder neben dem Tor erfolgt, wird nach Ablauf der
Spielzeit nicht mehr ausgeführt.
a) Wird der Ball von einem Spieler, dessen Körper oder Rad über die eigene Torauslinie
(außerhalb des Tores) befördert, muss der Kommissär das Spiel abpfeifen und den Ball
auf der entsprechenden Seite auf die Eckballmarke legen.
Ein Eckball ist vom Kommissär anzupfeifen, wenn sich die Spieler richtig aufgestellt
haben.
b) Bei Ausführung eines Eckballes hat sich der Torverteidigende Spieler (Torhüter) mit
beiden Rädern innerhalb seines Strafraumes aufzustellen und sein Partner (Feldspieler)
muss hinter die Mittellinie, auf die der betreffenden Eckmarke abgekehrten Seite.
Außerhalb der gestrichelten Abwehrlinie gilt für ihn der Abstand von 4 m zum Ball.
Erst nach erfolgtem Eckschlag darf er die Mittellinie überfahren bzw. darf der
Torverteidiger den Strafraum verlassen.
Der Ball gilt als angeschlagen, wenn er nach dem Pfiff vom Anschlagenden berührt wurde.
Der zweite Spieler der Eckballschlagenden Mannschaft darf sich weder im gegnerischen
Strafraum noch auf der dem Eckball gegenüberliegenden Spielhälfte innerhalb der
gegnerischen Abwehrlinie aufhalten.
Die Mittellinie zwischen 4 m Marke und Strafraummitte wird als gedachte "Mauer"
auch im Strafraum weitergeführt.
Dies bedeutet, dass diese "Mauer" weder vom Angreifer noch vom Verteidiger vor dem
Anspiel des Eckballes überragt werden darf. Nicht die Auflagefläche des Rades ist
maßgebend, sondern der vorderste Teil des Rades oder Körpers darf diese "Mauer"
weder am Boden noch in der Luft überragen.
c) Beim Eckball darf der Ball nur einmal angeschlagen werden.
Ein angespielter Eckball, der vom Torgehäuse oder von der Spielfeldeinfassung
zurückprallt, berechtigt den Ausführenden nicht zu einem zweiten Schlag, solange der
Ball nicht von einem anderen Spieler berührt worden ist.
d) Ein Eckball muss auch dann noch gespielt werden, wenn vor Ausführung desselben die
Spielzeit (bei Halbzeit oder Spielende) abgelaufen ist. Zu einem Tor kann ein nach
abgelaufener Spielzeit geschlagener Eckball nur dann führen, wenn der Ball durch den
Eckballschlag direkt oder infolge Abwehrfehler des Torverteidigers ins Tor geht. Die
beiden anderen Spieler dürfen bei dieser Ausführung, nach der abgelaufenen Spielzeit,
nicht eingreifen, auch nicht täuschend.
e) Ein nach der regulären Spielzeit ausgeführter und vorschriftsmäßig abgewehrter
Eckball, welcher über die Torauslinie geht, ergibt keinen weiteren Eckball. Für
regelwidrige Abwehr ist 4 m. Ball zu verhängen und auszuführen.
a) Alle Regelverstöße des Torverteidigers innerhalb des Strafraumes müssen mit einem
4m Ball geahndet werden.
b) Die Torhüterfunktion kann abwechselnd von beiden Spielern ausgeübt werden.
Der das Tor verteidigende Spieler (Torhüter) darf den Ball mit einer oder mit beiden
Händen abwehren, sofern er sich hierbei mit Vorder- und Hinterrad im Strafraum, sowie
mit beiden Füßen auf den Pedalen befindet und spielberechtigt ist.
c) Ein vom Torverteidiger gefangener Ball darf nicht über die gestrichelte Abwehrlinie
hinausgeworfen werden und muss den Boden innerhalb von 3 Sek. wieder berühren.
Er darf auch nicht dem Mitspieler außerhalb der Abwehrlinie zugeworfen werden, z.B.
auf den Kopf, den Körper oder das Rad.
Fällt ein abgefangener Ball regulär vor der Abwehrlinie auf den Boden und rollt
anschließend über diese, liegt kein Regelverstoß vor.
d) Das Abschlagen (Abklatschen) des Balles mit den Händen (auch Doppelschlag) über
die Abwehrlinie hinaus ist erlaubt, wenn er nicht zuerst mit einer oder mit beiden
Händen gehalten worden ist.
e) Ein durch Hände abgewehrter Ball, der nach dem Berühren des Bodens, gleich ob
innerhalb oder außerhalb der Abwehrlinie, weiterrollt, kann nur zu einem Tor führen,
wenn er Reglements gemäß abgewehrt wurde und noch von einem anderen Spieler
berührt wurde. Also kann es nie ein direktes Handtor geben, außer einem Eigentor bei
fehlerhafter Abwehr des Torverteidigers.
f) Der Torverteidiger darf, nachdem er den Ball gefangen hat, diesen einmal auf dem
Boden aufprallen lassen und wieder mit den Händen auffangen. Danach muss der Ball
abgeworfen oder gespielt werden.
a) Es darf sich während des Spiels immer nur ein Spieler der gleichen Mannschaft als
Torverteidiger im Strafraum aufhalten.
Ein Spieler befindet sich im Strafraum, sobald ein Teil seines Rades oder Körpers
innerhalb des Strafraumes den Boden berührt.
b) Von der angreifenden Mannschaft darf während des Spieles ebenfalls immer nur ein
Spieler in den gegnerischen Strafraum fahren und dies nur dann, wenn sich der Ball
bereits im gegnerischen Strafraum befindet.
Ein Spieler befindet sich im gegnerischen Strafraum, sobald ein Teil seines Rades oder
Körpers den Boden berührt.
Fischt ein Spieler einen im Strafraum am Boden liegenden Ball heraus, so stellt er eine
Berührung des Strafraumes her.
Die Strafraumlinie (ausgezogener Halbkreis) gehört nicht zum Strafraum.
c) Wird der Ball aus dem Strafraum herausgeschlagen, wodurch ein angreifender Spieler
sich ohne Ball im Strafraum befindet, so liegt dann kein Regelverstoß vor, solange der
Ball vom Tor wegrollt und der Torhüter vom Angreifer in keiner Weise behindert wird.
Sollte einer der angreifenden Spieler an den Ball kommen, besteht kein Vorteil und es
ist auf "ohne Ball" zu entscheiden.
Der betreffende Spieler im Strafraum ist erst wieder spielberechtigt, wenn er sich ganz
außerhalb des Strafraumes befindet.
d) Wird vom Kommissär ein Regelverstoß erkannt, so ist dieser Verstoß mit einem
Freischlag von der Mitte des Strafraums, beim Beginn der Mittellinie, zu ahnden. (Ohne
Ball im Strafraum).
e) Befinden sich beide Spieler der angreifenden Mannschaft im gegnerischen Strafraum,
auch wenn der Ball darin liegt, ist ebenfalls auf Freischlag von der Strafraumlinie zu
erkennen. Der Ball wird nach dem Anpfiff des Kommissärs von einem Spieler der
Torverteidigenden Mannschaft angeschlagen. Der Ball darf vom Anspielenden nur ein-
mal berührt werden.
f) Dabei gehört der Torraum ebenfalls zum Strafraum.
a) Der Freischlag ist die Strafe für Regelverstöße, die außerhalb der Strafräume begangen
werden. Der Ball wird vom Kommissär auf die Stelle gelegt, wo der Verstoß gegen die
Regeln erfolgte, mindestens 1m Abstand von der seitlichen Bande.
Nachdem sich die Spieler der Mannschaft, die den Regelverstoß begangen hat, auf
mindestens 4 m vom Ball entfernt haben, wird der Ball nach dem Anpfiff des
Kommissärs von der gegnerischen Mannschaft angeschlagen.
Ein Regelverstoß liegt auch dann vor, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde,
unerheblich davon, ob der Gegner den Ball berührt hat oder nicht. (Bild 3)
Bis zum erfolgten Anschlag, d.h. bis der Ball vom Angreifenden berührt wurde, muss
die Distanz von 4 m eingehalten werden.
Ist der Freischlag näher als 4 m vom Tor, hat das Abwehren des Balles so zu erfolgen,
dass sich der Torverteidiger vor dem Anpfiff mit dem gesamten Rad unmittelbar neben
der Torlinie, maximal 15 cm davor, parallel zu dieser, aufstellt. Diese Position darf er
erst verlassen, wenn der Ball angeschlagen worden ist.
Ein Freischlag darf nur einmal angespielt werden, vor einer zweiten Ballberührung
muss der Ball erst von einem anderen Spieler oder dessen Rad berührt werden. Das
Berühren des Torgehäuses oder der Spielfeldeinfassung berechtigt nicht für einen zwei-
ten Schlag.
b) Ein Freischlag muss auch dann noch ausgeführt werden, wenn die reguläre Spielzeit
abgelaufen ist (Halbzeit oder Spielende). Es gibt noch "Einen Schlag".
Zu einem Tor kann ein nach Ablauf der regulären Spielzeit geschlagener Ball jedoch
nur dann führen, wenn der Ball durch direkten Schuss oder Abwehrfehler ins Tor geht.
Ein nach der Spielzeit ausgeführter Freischlag, welcher korrekt abgewehrt über die
Torauslinie geht, ergibt keinen Eckball mehr.
Die beiden nicht beteiligten Spieler dürfen nicht eingreifen, auch nicht täuschend.
Für regelwidrige Abwehr des Torverteidigers ist ein 4 m Ball zu verhängen.
Der 4m Ball ist die Strafe für:
a) Regelverstöße, die im eigenen Strafraum begangen worden sind:
Ein Spieler befindet sich im Strafraum, sobald er mit einem Teil des Rades oder
Körpers den Boden im Strafraum berührt. Auch wenn er mit einer Berührung des
Strafraumes einen Regelverstoß außerhalb des Strafraumes begeht, gibt es einen 4m
Ball.
b) Für folgende Regelverstöße außerhalb des eigenen Strafraumes:
1. Wenn ein Spieler einen Gegenspieler durch einen groben Regelverstoß
behindert, ihn z.B. umfährt oder vom Rad reißt
2. Wenn ein nicht mehr Spielberechtigter Spieler (mit oder ohne Verbindung )
mit seinem Rad einem Gegenspieler oder den Ball, mindestens 2 m nachgeht,
nachläuft oder nachfährt und ihn umfährt, zurückhält oder am Torschuss
hindert.
3. Absichtliches Handspiel außerhalb des Strafraums
4. Absichtliches wegziehen oder verschieben des Tores durch Spieler oder
Betreuer.
Achtung, es fehlt: wenn sich ein Spieler vom Rad trennt und ohne Bewegung den Ball (z.B. mit dem Fuß) blockiert
c) Beim 4m Ball haben sich außer dem Torverteidiger und dem Schiessenden alle Spieler
hinter der 4m Ballmarke aufzuhalten. Nach Anpfiff muss der Ball direkt auf das Tor
geschossen werden. Die beiden unbeteiligten Spieler dürfen hierbei in keiner Weise,
störend oder täuschend beteiligt sein.
Der Gegenspieler muss einen Abstand von 4 m zum 4 m Punkt einhalten und darf sich
nur auf der gegenüberliegende Spielfeldseite zur Anfahrtsstrecke des Schützen
aufhalten. Die beiden nicht beteiligten Spieler dürfen erst nach dem Berühren des Balles
wieder ins Spiel eingreifen.
Begeht der zweite abwehrende Spieler einen Verstoß gegen diese Regeln, wird eine
Wiederholung des 4m Balls ausgesprochen.
Begeht der zweite Spieler der 4 m Ball - ausführenden Mannschaft einen Regelverstoß,
wird ein Freischlag gegen ihn ausgesprochen.
d) Ein 4m Ball darf nur einmal angeschlagen werden und muss direkt aufs Tor geschlagen
werden.
Das Vorbeifahren und Abstoppen beim Anfahren zum 4 m Punkt ist nicht erlaubt.
Verstöße werden mit einem Freischlag geahndet.
Das Zurückprallen des Balles vom Torgehäuse berechtigt nicht zu einem zweiten Schlag.
e) Das Abwehren des 4 m Balls hat so zu erfolgen, dass sich der Torverteidiger vor dem
Anpfiff mit dem Vorder- und Hinterrad unmittelbar neben der Torlinie, maximal 15 cm
davor, parallel zu dieser, aufstellt. Diese Position darf er erst verlassen, wenn der 4 m
Ball angeschlagen worden ist.
Bei einem Verstoß hiergegen muss der 4 m Ball wiederholt werden.
f) Ein 4m Ball muss auch noch ausgeführt werden, wenn die Spielzeit bei Halbzeit oder
Spielende abgelaufen ist. Kommt der Schlusspfiff vor der Ausführung des 4 m Balls,
muss der Kommissär diesen 4m Ball noch anpfeifen, wenn der Torhüter bereit ist.
Kommt der Schlusspfiff im Moment, da der Ball im Flug ist, aber die Torlinie noch
nicht überschritten hat, ist es kein Tor und der 4 m Ball wird nicht mehr wiederholt.
Kommt es noch zu einem 4m Ball nach der abgelaufenen Zeit, kann dieser nur zu einem
Tor führen, wenn der Ball ohne Beeinflussung durch die nicht am 4 m Ball beteiligten
Spieler ins Tor geht. Als am 4 m Ball beteiligt gelten nur der 4 m Ball - schlagende und
der gegnerische Torhüter. Einen zweiten Schlag nach einem Abpraller darf der
schlagende Spieler nicht ausführen.
Ein nach der Zeit ausgeführter und korrekt abgewehrter 4 m Ball, welcher über die
Torauslinie geht, ergibt keinen Eckball mehr.
Bei regelwidriger Abwehr ist der 4 m Ball, falls kein Tor erzielt wurde, zu wiederholen.
Bei nicht korrektem Ausüben des 4 m Balls, z.B. Abstoppen usw. bei einem nach der
abgelaufenen Zeit ausgeführten 4 m Ball gibt es keine weitere Sanktion gegen den 4 m
Ball-Ausführenden. Der 4 m Ball wird somit nicht mehr ausgeführt, das Spiel ist zu
Ende.
a) Spielbeginn, Eckball, 4 m Ball, Freischlag oder Neutralball werden auf Pfiff
angeschlagen.
Ein Eckball, 4 m Ball oder Freischlag darf nur einmal angeschlagen werden. Vor der
nächsten Ballberührung muss der Ball einen anderen Spieler oder dessen Rad berührt
haben.
Nach dem Anschlag sind alle anderen Spieler wieder berechtigt, in das Spiel
einzugreifen.
b) Werden Schläge, die nur auf Pfiff angeschlagen werden dürfen, vor dem Pfiff
ausgeführt, so müssen diese wiederholt werden.
c) Bei einem Ausball auf der Längsseite oder der verlängerten Torauslinie wird das Spiel
abgepfiffen. Der Ball muss vom Kommissär sofort gesetzt werden und ist ohne Anpfiff
wieder spielbar.
Die Freigabe ist nicht abhängig von der Torsicherung, er kann also sofort gespielt
werden.
d) Bei allen Regelverstößen hat der Kommissär deutlich anzuzeigen, gegen wen der
Freischlag oder 4 m Ball verhängt wurde.
Die klare und sofortige Anzeige durch Armhaltung hat auch bei Aus- und Eckbällen zu
erfolgen.
e) Ein Freischlag, 4m Ball, Eckball und Neutralball ist anzupfeifen, sobald die Spieler den
vorgeschriebenen Abstand eingenommen haben.
2.14 Reklamieren / Ungebührliches Benehmen / Grobe Unsportlichkeiten/ Verwarnungen
a) Bei ungebührlichem Benehmen eines Spielers oder einer Mannschaft sind diese durch
den Kommissär zu verwarnen (Gelbe Karte).
Ungebührliches Benehmen liegt vor:
- Wenn seitens der Spieler eine Kommissärentscheidung wiederholt kritisiert wird.
- Auseinandersetzungen mit dem Partner, Gegner, Kampfgericht oder den Zuschauern
herbeigeführt werden.
- Wiederholt unberechtigt durch Handheben protestiert wird.
- Wiederholt absichtlich gegen die Regeln verstoßen wird.
- Einstellen des Spieles oder Verlassen des Spielfeldes ohne berechtigten Grund.
b) Wird ein Spiel von Betreuern oder Anhängern einer spielenden Mannschaft in
irgendeiner Weise fortlaufend zu dem Zweck gestört, dass hierdurch diese Mannschaft
einen Vorteil oder der Gegner einen Nachteil erleidet oder wird der Kommissär
fortlaufend abfällig kritisiert, hat der Kommissär das Recht, das Spiel abzupfeifen, die
Zeit stoppen zu lassen und die Beteiligten zurechtzuweisen.
Dem Kommissär steht auch das Recht zu, die schuldigen Anhänger oder Betreuer für
dieses Spiel aus der Halle zu weisen.
c) Bei Verwarnungen ist das Spiel abzupfeifen, die Zeit stoppen zu lassen (Bild 6) und
den Beteiligten die Verwarnung durch Zeigen der "Gelben Karte" zur Kenntnis zu
bringen.
Der Grund der Verwarnung und den verwarnten Spieler muss der Kommissär dem
Kampfgericht melden.
Vom Kampfgericht muss die Verwarnung und die noch zu spielende Zeit laut bekannt
gegeben werden. Danach ist das Spiel wieder anzupfeifen.
d) Gibt das Verhalten eines Spielers im Verlaufe eines Spieles Veranlassung zu einer
zweiten Verwarnung, so ist er zuerst wie bei Ziffer 2.14 c) mit der "Gelben Karte" zu
verwarnen. Anschließend an die "Gelbe" ist ihm die "Rote Karte" zu zeigen, mit der er
des Feldes verwiesen wird.
Das Spiel wird für die betreffende Mannschaft mit 0:5 Toren gewertet, sofern das
Resultat zu diesem Zeitpunkt nicht bereits besser für den Gegner stand.
e) Bei groben Unsportlichkeiten ist dem betreffenden Spieler ohne vorherige Ermahnung
oder Verwarnung sofort die "Rote Karte" zu zeigen.
Grobe Unsportlichkeit liegt z.B. vor bei:
- Wenn ein (noch spielberechtigter) Spieler einen Gegenspieler durch einen groben
Regelverstoß behindert, ihn z.B. umfährt oder vom Rad reißt "Notbremse-Foul.“
- Tätlichkeiten gegenüber Spieler, Funktionäre oder Zuschauer.
- Kommissärbeleidigung.
- Werfen oder Schlagen des Balles gegen den Kommissär.
- Absichtliches Anfahren oder Anrempeln des Kommissärs.
Das abgebrochene Spiel wird für die betroffene Mannschaft mit 0:5 Toren gewertet,
wenn nicht das Resultat zu diesem Zeitpunkt schon günstiger für den Gegner lautete.
f) Eine Verwarnung ist immer mit einer gelben Karte zu ahnden.
2.15 Verletzungen und Ausscheiden von Spielern oder Mannschaften
Bei Nichtantreten oder unpünktlichem Antreten, sowie Ausscheiden einer Mannschaft
gelten folgende Bestimmungen:
a) Grundsätzlich gilt jedes Spiel für eine Mannschaft, welche beim Anpfiff desselben nicht
mit beiden Spielern auf dem Spielfeld ist, als mit 0:5 Toren verloren.
b) Es ist jedoch dem Kampfgericht gestattet, bei der Spielfolge Rücksicht auf
Mannschaften zu nehmen, welche ohne eigenes Verschulden nicht pünktlich am Start
sind.
c) Eine Mannschaft, welche unpünktlich zur Stelle ist, verbleibt im Turnier, sofern nicht
bereits alle Spiele der betreffenden Runde gelaufen sind. Die nach Spielplan bereits
aufgerufenen Spiele gelten allerdings für diese Mannschaft als mit 0:5 Toren verloren.
d) Scheidet eine Mannschaft wegen Nichtantreten aus dem Turnier/Spieltag aus, zählen
alle Spiele dieser Mannschaft für den Gegner mit 5:0 Toren als gewonnen.
e) Bei Feldverweis gem. Ziffer 2.14 d kann der betreffende Spieler im nächsten Spiel
wieder eingesetzt werden.
f) Bei Ausschluss eines Spielers gem. Ziffer 2.14 e erfolgt automatisch eine Sperre für die
nächsten zwei Spiele des jeweiligen Turniers/Serie.
Bei schwerwiegenden Vergehen kann gegen den/die Betreffenden ein Verfahren beim
zuständigen Verband, Ausschuss, Fachkommission oder Sportgericht eingereicht
werden.
Anstelle des ausgeschlossenen Spielers kann im nächsten Spiel ein berechtigter
Ersatzspieler eingesetzt werden.
g) Bei Ausschluss beider Spieler einer Mannschaft aus dem Turnier gemäß Ziffer 2.14 e
werden alle Spiele dieser Mannschaft annulliert. Die Mannschaft hat keinen Anspruch
auf Rang und Preis.
h) Bei Ausschluss beider Spieler einer Mannschaft an einem Spieltag einer laufenden
Meisterschaftsrunde oder Punktspielrunde gemäß Ziffer 2.14 e werden die bereits
ausgetragenen Spiele nach dem Ergebnis gewertet. Die restlichen Spiele werden für die
betroffene Mannschaft mit 0:5 Toren gewertet.
i) Scheidet eine Mannschaft wegen Verletzung, Erkrankung oder mangels eines
Ersatzspielers aus dem Turnier aus, sind alle durchgeführten Spiele dieser Mannschaft
nach dem erzielten Resultat, die ausgefallenen Spiele mit 0:5 - Niederlagen zu werten.
j) Wenn ein Spieler durch Handhochhalten eine Verletzung anzeigt hat der Kommissär
die Möglichkeit nach Abschluss des Angriffes das Spiel zu unterbrechen. Die übrigen
Spieler dürfen das Spielfeld nicht verlassen.
k) Wenn ein Spieler ernstlich verletzt wird und der Kommissär sich davon überzeugt hat,
dass der verletzte Spieler in den nächsten 5 Minuten nicht imstande ist, das Spiel
weiterzuspielen, kann diese Mannschaft das Spiel spätestens nach 5 Minuten mit einem
spielberechtigten Ersatzspieler fortsetzen.
Wenn der Kommissär erkennen kann, das die Behandlung der Verletzung länger dauert,
hat er das Recht die Zeit bis auf 10 Minuten zu verlängern.
Der verletzte Spieler kann jedoch, nach Mitteilung an den Kommissär oder Chief-
Kommissär, in den weiteren Spielen wieder eingesetzt werden. Wird für den gleichen
Spieler zum zweiten Mal ein Ersatzspieler eingesetzt, dann kann der Verletzte nachher
nicht mehr eingesetzt werden.
Ein Stammspieler dieser Mannschaft muss immer im Spiel bleiben.
3. Ergebnis / Punktwertung / Einsprüche
Jeder gültige Schlag in das Tor wird als erzieltes Tor gezählt.
Nach jedem gültigen Torschlag, sowie bei Halbzeit und bei Spielende, ist der Spielstand
laut bekannt zu geben.
Die erzielten gültigen Tore sind vom Schriftführer des Kampfgerichts fortlaufend
schriftlich festzuhalten.
Auf einer Anzeigetafel sollte der aktuelle Spielstand den Spielern und den Zuschauern
angezeigt werden.
Sieger eines Spieles ist die Mannschaft, die mehr Tore erzielt hat. Haben beide
Mannschaften gleich viel Tore erzielt, ist das Spiel unentschieden.
Für die Wertung zählt ein gewonnenes Spiel drei Punkte zugunsten des Siegers.
Ein Unentschieden wird mit einem Punkt für beide Mannschaften gewertet.
Eine Niederlage ergibt null Punkte für den Verlierer.
Die Rangliste eines Wettbewerbes errechnet sich aus der Addition der erzielten Punkte
jeder Mannschaft.
Werden Ausscheidungsspiele usw. ausgetragen, werden die erzielten Punkte nur für die
entsprechende Runde gewertet. Es können aber z.B. auch Punkte einer Vor- und einer
Rückrunde oder mehrerer Runden zusammengezählt werden.
Endsieger ist die Mannschaft, welche die höchste Punktzahl erreicht hat.
3.3 Punktgleichheit / Entscheidungsspiele
a) Spieltage oder Spielrunden eines laufenden Wettbewerbes
Bei Punktgleichheit ist die in der betreffenden Runde erzielte Tordifferenz für die
Rangfolge maßgebend. Die Tordifferenz wird errechnet, indem die erhaltenen Tore von
den erzielten Toren abgezählt werden. Die Tordifferenz kann also positiv, negativ oder
null sein.
Bei gleicher Tordifferenz ist die Mannschaft besser, die mehr Tore erzielt hat.
Ergeben sich auch hierbei gleiche Werte, müssen Entscheidungsspiele gemäss Ziffer
1.12 c) ausgetragen werden, sofern es um ein Weiterkommen in eine nächste Runde
oder einen Auf- oder Abstieg geht.
b) Endrunde bei Meisterschaften, nationalen und internationalen Turnieren
Sind zwei Mannschaften, die für den Sieg in Frage kommen, punktgleich, wird
zwischen diesen ein Entscheidungsspiel nach Ziffer 1.12 c) ausgetragen. Endet dieses
unentschieden, wird ein 4 m - Schiessen nach Ziffer 3.4 ausgetragen.
Sind mehr als zwei Mannschaften, die für den Sieg in Frage kommen, punktgleich,
werden die Spiele dieser Mannschaften untereinander gewertet.
Die beiden Punktbesten dieser Wertung tragen ein Entscheidungsspiel nach Ziffer
1.12c) aus. Endet dieses unentschieden, wird ein 4 m - Schiessen nach Ziffer 3.4
ausgetragen.
Sind mehr als zwei Mannschaften nach der Wertung der Spiele untereinander
punktgleich, wird das Torergebnis dieser Wertung zur Ermittlung der beiden besten
Mannschaften herangezogen.
Die beiden Mannschaften mit der besten Tordifferenz, falls diese gleich sein sollte, die
beiden mit den am meisten erzielten Toren, tragen ein Entscheidungsspiel gemäss Ziffer
1.12 c) aus.
Ist auch das Torergebnis von mehr als zwei Mannschaften genau gleich, wird das
Torergebnis aus der gesamten Endrunde zur Ermittlung der beiden besten Mannschaften
herangezogen.
Die beiden Mannschaften mit der besten Tordifferenz, falls diese bei mehr als zwei
Mannschaften gleich ist, die beiden mit den am meisten erzielten Toren, tragen ein
Entscheidungsspiel gemäß Ziffer 1.12 c) aus.
Endet dieses unentschieden, wird ein 4 m - Schiessen gemäß Ziffer 3.4 ausgetragen.
Nur wenn in der Endrunde mehr als zwei Mannschaften punktgleich und gemäß der
beschriebenen Methode die beiden besten Mannschaften nicht ermittelter sind, tragen
mehr als zwei Mannschaften Entscheidungsspiele - jeder gegen jeden - aus.
Die Reihenfolge dieser Spiele wird ausgelost, ebenfalls das Anspielrecht.
Die Mannschaft mit den meisten Punkten aus dem oder den Entscheidungsspielen ist
Sieger.
Sind nach dem oder den Entscheidungsspielen wiederum zwei oder mehrere
Mannschaften, die für den Sieg in Frage kommen, punktgleich, so wird ein 4 m –
Schiessen gemäß Ziffer 3.4 ausgetragen.
Für jedes gewonnene 4 m - Schiessen erhält eine Mannschaft drei Punkte, einer
Niederlage null Punkte. Die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl ist Sieger.
Sind die Mannschaften um den Sieg immer noch punktgleich, ist die Mannschaft
Sieger, die aus dem 4 m - Schiessen die beste Tordifferenz oder gegebenenfalls die
meisten Tore erzielt hat.
Ist immer noch alles gleich, wird das 4 m - Schiessen mit je einem 4m Ball pro
Mannschaft fortgesetzt bis zur Entscheidung.
Die an den Entscheidungsspielen beteiligten Mannschaften werden nach der neuen
Rangfolge nach den Entscheidungsspielen, gewertet. Die nicht um den Sieg spielenden
Mannschaften werden nach Punkten, Tordifferenz und den mehr erzielten Toren
gewertet. Ist alles gleich, zählt die Direktbegegnung; war die unentschieden, muss ein
Entscheidungsspiel ausgetragen werden, sofern es um ein Weiterkommen in eine
nächste Runde oder einen Auf- oder Abstieg geht.
c) Welt- und Kontinental-Meisterschaften / Welt- und Kontinental-Cup
Bei diesen Wettbewerben wird um alle Medaillenränge genau gleich vorgegangen wie
bei Ziffer 3.3 b).
Die Mannschaften außerhalb der Medaillenränge werden nach den regulären Punkten,
Tordifferenz, mehr erzielte Tore klassifiziert.
Wenn alles gleich ist wird die Direktbegegnung gewertet, endete diese unentschieden,
muss ein Entscheidungsspiel ausgetragen werden.
Sind nach den Entscheidungsspielen zwei oder mehrere Mannschaften wiederum
punktgleich, muss ein 4 m - Schiessen ausgetragen werden.
Beim erstmaligen 4 m - Schiessen muss jeder Spieler der beteiligten Mannschaften je
zwei 4m Bälle auf das gegnerische Tor schlagen.
Der Kommissär muss die erstschlagende Mannschaft auslosen, jede Mannschaft muss
ihren erstschlagenden Spieler bekannt geben, dann werden abwechselnd die 4m Bälle
geschlagen. Die Schiessenden müssen in der gleichen Reihenfolge ihre je zwei Bälle
aufs Tor des Gegners schlagen.
Der Torhüter kann innerhalb der Mannschaft ausgewechselt werden.
Die siegreiche Mannschaft erhält drei Punkte, bei einem Unentschieden gibt es einen
Punkt.
Ist nach dem 4 m - Schiessen noch keine Entscheidung gefallen, wird es um je einen
Schlag pro Mannschaft fortgesetzt bis zur Entscheidung.
3.5 Einsprüche / UCI-Reglement
a) Einsprüche gegen Tatsachen- oder Ermessensentscheidungen des Kommissärs können
nicht eingelegt werden.
Ebenso können keine Einsprüche gemacht werden gegen die Einteilung der Kommissäre.
b) Einsprüche gegen die Serien- oder Gruppeneinteilung, den Spielplan oder die Spielfolge
müssen sofort nach Erhalt desselben eingereicht werden.
c) Einsprüche gegen das Spielfeld, den Ball, die Tore usw., müssen vor dem Spielbeginn eingereicht werden.